Zeugnisse
(1) Für das erste Halbjahr der Klassenstufe 1 wird kein Zeugnis ausgestellt.
Im Jahreszeugnis der Klassenstufe 1 und den Zeugnissen der Klassenstufen 2 bis 4 werden das Lernverhalten, die Lernbereitschaft und Lernentwicklung, besondere Fähigkeiten und Schwierigkeiten sowie das soziale Verhalten in beschreibender Form bewertet.
(2) Die Zeugnisse der Klassenstufen 5 und 6 enthalten Leistungsbeurteilungen in beschreibender Form zu allen Fächern oder Lernbereichen sowie zusätzliche Leistungsbewertungen in den Fächern Deutsch und Mathematik in Form von Noten. Mitarbeit und Verhalten sind zu beschreiben.
(3) Die Zeugnisse der Klassenstufen 7 bis 9 enthalten Leistungsbeurteilungen in Form von Noten, die erläutert werden können. Die Teilnahme an sonstigen Unterrichtsveranstaltungen wird durch den Vermerk "teilgenommen" ausgewiesen.
(4) Das Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe 9 mit Erfolg besucht haben. Im Zeugnis wird vermerkt, dass die Schülerin oder der Schüler das Ziel der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen erreicht und eine besondere Form der Berufsreife erlangt hat.
(5) Schülerinnen und Schüler, die zum Besuch des freiwilligen 10. Schuljahrs zum Erwerb des Hauptschulabschlusses zugelassen sind, erhalten am Ende der Klassenstufe 9 das Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen.